Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der graphodata GmbH (im Folgenden: graphodata), Karl-Friedrich-Straße 64, 52070 Aachen und dem Kunden, soweit dieser kein Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.
  • Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen erkennt graphodata nicht an, es sei denn, der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Geschäftsbedingungen erfolgt.
  • Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet jederzeit abrufbar.
     

Kostenvoranschlag, Angebote

  • Angebote von graphodata sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
  • Auf Wunsch des Kunden erstellt graphodata einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen; Abweichungen von bis zu 20% sind möglich.
  • Sämtliche in einem Kostenvoranschlag nicht genannten Leistungen werden auf Anweisung des Kunden erbracht und nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag verrechnet.
  • Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (> 20%), wird graphodata den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Für die bis dahin vereinbarte und erbrachte Leistung hat graphodata einen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht für Aufwendungen, die nicht in der Vergütung enthalten sind.
     

Nutzungsrechte

  • Die Leistungen von graphodata unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes finden entsprechende Anwendung, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Graphodata überträgt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache Nutzungsrechte übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit graphodata.
  • Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe von Angeboten oder damit zusammenhängenden Materialien an Dritte – auch in Teilen - bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von graphodata.
  • Die Leistungen von graphodata dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von graphodata weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Dies gilt auch für Computerdateien, die graphodata dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat. Nachahmungen, Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung von graphodata und sind honorarpflichtig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt graphodata, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Über den Umfang der Nutzung steht graphodata ein Auskunftsanspruch zu.
  • Graphodata ist nicht verpflichtet, Daten im Quellcode oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.
     

Zahlung

  • Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Leistung, Teilleistung oder Leistungsbereitschaft (Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet graphodata nicht, sofern graphodata oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  • Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  • Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann graphodata Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen graphodata auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
     
  1. Lieferung
    • Sollen die Leistungen von graphodata versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
    • Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie von graphodata ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Leistungstermin der Schriftform.
       

Gewährleistung

  • Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Leistung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  • Im Rahmen des kreativen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er hierfür die Mehrkosten zu tragen. Graphodata behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Mängel eines Teils der Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  • Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs) und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet graphodata nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  • Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
  • Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch graphodata klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
     

Haftung

  • Graphodata haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden nur, wenn graphodata, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist.
  • Bei der Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass graphodata grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, sowie bei der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte von graphodata sind, ist die Haftung von graphodata auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel die vereinbarte Vergütung nicht überschreitet, beschränkt.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für eine übernommene Garantie bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  • Graphodata bietet keine juristische Prüfung oder Beratung. Für die rechtliche Zulässigkeit und/oder Schutzfähigkeit einer von graphodata erbrachten Leistung insbesondere im Hinblick auf Vorschriften des Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechts kann graphodata daher keine Haftung übernehmen. Der Auftraggeber garantiert, dass er zur Verwendung aller graphodata überlassener Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber graphodata von allen daraus resultierenden Ersatzansprüchen Dritter frei.
  • Die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben, die auf einer Nutzung der von graphodata erbrachten Leistungen (z. B. Websites, Newsletter, Trackingsoftware, z. B. Google Analytics) durch den Auftraggeber beruhen, obliegt alleine dem Auftraggeber. Sollten Betroffene gegenüber graphodata Ansprüche geltend machen, die auf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen, stellt der Auftraggeber graphodata von sämtlichen derartigen Ansprüchen vollumfänglich frei.
  • Die Abtretung von Forderungen aller Art gegen graphodata an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
     

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von graphodata. graphodata ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.